Das Staatliche Finanzmanagement (SFM) bezeichnet die Finanzwirtschaft der Staatsverwaltung, also die des Bundes und der Länder (hier: Nordrhein-Westfalen (NRW)). 


Das SFM des Landes NRW hat zahlreiche Facetten. Neben der Beschaffung von Finanzmitteln (z.B. durch Anwendung des Gebührengesetzes) kommt auch der Verwendung der Finanzmittel eine hohe Bedeutung zu. Sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenwirtschaft dienen dem Ziel der staatlichen Aufgabenerfüllung. In zahlreichen Fällen tritt das Land NRW als Zuwendungsgeber auf, weshalb das Zuwendungsrecht eng verflochten ist mit dem SFM.


Das SFM wird sich durch EPOS.NRW künftig stark verändern. Ebenso wie die Kommunalverwaltung  Anfang des Jahrtausends, wird im Laufe dieses Jahrzehnts die Landverwaltung NRW ihr Rechnungssystem von der Kameralistik auf die Doppik umstellen. Neben der Einführung der Doppik sollen auch Produkthaushalte zur outputorientierten Steuerung etabliert werden.


In diesem Bereich erhalten Sie bald weiterführende Informationen über die Funktion und Instrumente des SFM.

© Patrick Wiedemann 2018